Beschaffung

Aufnahme von Anbietern – Compliance-Portal.

Veritas Technologies LLC weiß, wie wichtig die Zusammenarbeit mit Anbietern ist, und bietet daher ein gewisses Maß an Zeitarbeitsmöglichkeiten, die es uns ermöglichen, Wettbewerbsvorteile zu nutzen und Risiken zu reduzieren. Veritas verfolgt seine strategischen Ziele durch die Einstellung und Weiterentwicklung interner Mitarbeiter für Tätigkeiten, die für das Kerngeschäft von Veritas von zentraler Bedeutung sind. Für eine effiziente Geschäftstätigkeit schließt Veritas zusätzlich Verträge mit Anbietern ab, deren Mitarbeiter Dienstleistungen an unseren verschiedenen Standorten erbringen. Veritas definiert Zeitarbeiter als alle nicht bei Veritas angestellten Mitarbeiter, die Dienstleistungen für Veritas Technologies LLC und ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen erbringen.

  • Veritas Technologies LLC hat angemessene Maßnahmen ergriffen, um die Unterscheidung zwischen seinen eigenen Mitarbeitern und Zeitarbeitern zu gewährleisten.
  • Veritas Technologies LLC setzt Zeitarbeiter in Übereinstimmung mit den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetzen ein.

Als Teil unserer fortlaufenden Bemühungen, die Compliance-Anforderungen für unser Zeitpersonal (nicht bei Veritas angestellte Mitarbeiter) zu optimieren, verlangt Veritas für alle neuen und wiederkehrenden Zeitarbeiter Pre-Onboarding Compliance (POC). Bitte beachten Sie, dass bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Aufnahmedokumente sowie die Bearbeitungszeiten je nach Land und Bürostandort von Veritas variieren können und jeder Zeitarbeiter vor Beginn eines Auftrags mit dem POC-Verfahren beginnen muss.

Pre-Onboarding Compliance: Rollen und Verantwortlichkeiten

Die auf dieser Seite bereitgestellten Dokumente richten sich ausschließlich an Anbieter, die eine vertragliche Vereinbarung mit Veritas Technologies LLC abgeschlossen haben, und werden nur für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anbieter für unser Unternehmen bereitgestellt. Eine Nutzung dieser Dokumente für irgendwelche anderen Zwecke ist nicht erlaubt. 

Gemäß den Standardgeschäftsbedingungen von Veritas für Bestellungen stimmen alle Anbieter Folgendem zu: Vor Betreten eines Veritas-Firmengeländes oder vor dem Zugriff auf ein Veritas-Netzwerk im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung gewährleistet der Anbieter, (i) dass er, soweit dies die lokalen Gesetze zulassen, für jede Person, der dieser Zugang gewährt wird, eine angemessene Überprüfung des Hintergrunds dieser Person in Übereinstimmung mit den Anforderungen von Veritas an eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchführen wird (und für diese Durchführung eine entsprechende Einwilligung von der jeweiligen Person einholen wird) und (ii) dass während dieser Hintergrundprüfung keine Punkte gefunden wurden, die die Leistungsfähigkeit oder Integrität von Dienstleistungen beeinträchtigen könnten. Der Anbieter ist nicht berechtigt, einen Mitarbeiter zu beauftragen, dessen Hintergrundprüfung kein zufriedenstellendes Ergebnis erbracht hat. Veritas ist berechtigt, jederzeit und aus beliebigen gesetzlichen Gründen den Zugang zu seinem Firmengelände oder Netzwerk (bzw. Netzwerken) zu verweigern.